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Willkommen auf der Internetsite der Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen BerNi e. V.


31.07.2023

Es ist so weit. Es kann losgehen.

BerNi wird in den nächsten vier Jahren vom Land Niedersachsen gefördert um die Vorgesehene überregionale Ombudsstelle einzurichten und zu betreiben.

Damit – und gemeinsam mit den ebenfalls mit Landesmitteln entstehenden regionalen Ombudsstellen – sind wir hoffentlich bald in der Lage allen Ratsuchenden ein ausreichendes Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen.

Damit das so schnell wie möglich geschieht brauchen wir möglichst bald qualifizierte erfahrene Fachkräfte für die anstehenden Aufgaben.

Wir möchten daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen besetzen:

1.) 2 Stellen für Fachkräfte (m/w/d) der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik, der Erziehungs- und Sozialwissenschaften aus der Jugendhilfe, (hier gehts zur Stellenausschreibung)

2.) 1 Stelle für Volljuristin / en (m/w/d) (hier gehts zur Stellenausschreibung)

3.) 1 Stelle für eine Verwaltungsfachkraft (m/w/d) (hier gehts zur Stellenausschreibung)

Dienstort ist Hannover.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung.


11.07.2023

Liebe Ratsuchende, liebe Freunde von BerNi e.V.                 geschlossen

Schon wieder sind wir leider wieder so weit, dass wir keine Beratungsanfragen mehr annehmen können. Das liegt nicht nur an der Urlaubszeit, der Anzahl der Anfragen oder an unseren begrenzten Kapazitäten, sondern auch daran, dass in einzelnen Konfliktfällen wenig Bereitschaft zu erkennen ist gemeinsam lösungsorientiert eine erfolgreiche Jugendhilfe umzusetzen. So entsteht dabei ein unverhältnismäßig hoher Aufwand

Vielleicht können Sie selbst versuchen eine Antwort in der Veröffentlichung zu den häufig gestellten Fragen (FAQs) zu finden. Klicken Sie auf den folgenden Link und Sie werden auf die entsprechende Seite des „Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Kinder und Jugendhilfe“ BNO weiter geleitet.
https://ombudschaft-jugendhilfe.de/wp-content/uploads/BNO_FAQ.pdf

Denken Sie bitte auch gleich daran, dass wir bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern bei familiengerichtlichen Verfahren nicht beraten können. In diesen Fällen ist es ratsam anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Vergessen Sie bitte auch nicht, dass BerNi e. V. zur Zeit noch nicht durch öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Damit sind unsere Ressourcen begrenzt auch wenn wir erfreulicher Weise Mittel der Aktion Mensch und der Stiftung SAGSt erhalten. Allerdings sind Ministerium, Landesjugendamt, BerNi und andere Interessierte zur Zeit sehr bemüht noch in diesem Jahr mit dem Aufbau von Ombudsstellen zu beginnen, die Ihren Anfragen gerecht werden können.

Wir möchten daher hier noch einmal darauf hinweisen, dass wir auf jede Unterstützung angewiesen sind egal welcher Art. Wir freuen uns über jede Spende (natürlich gib es da auch eine Spendenquittung), jedes neue Mitglied, das durch seine Mitgliedschaft seine Unterstützung signalisiert und besonders auf Fachkräfte, die bereit sind uns und die Ratsuchenden durch Beratungstätigkeit ehrenamtlich zu unterstützen.

 


30.05.2023

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Auch in der ombudschaftlichen Beratung von BerNi spielten in den vergangenen 10 Jahren Konflikte im Zusammenhang mit Vormundschaften immer wieder eine Rolle. Auswahl der Vormunde, Konflikte betroffener junger Menschen, leiblicher Eltern und Pflegeeltern mit Vormunden waren ebenso Gegenstand der Beratungen wie auch Meinungsverschiedenheiten von Vormunden mit den Jugendhilfeträgern.

Wir möchten am 26. Juni 2023 in einer online-Fortbildung der Frage nachgehen welche Veränderungen die Reform mit sich gebracht hat.

Näheres zur Veranstaltung erfahren sie hier in der Veranstaltungsankündigung.

Fortbildung Vormundschaft 26-06-23 Ankündigung

 


6.5.2023 BerNi Flyer leichte Sprache

Wir haben jetzt auch einen Flyer in „leichter Sprache“.
 
Flyer Seite 1 leichte Sprache

Ein Klick öffnet zum Lesen am Bildschirm. hier zum lesen
 
Hier klicken führt zum Flyer: Flyer leichte Sprache
 

6.5.2023 Neues zu Kostenbeitrag und Ähnlichem. 

Wer gedacht hat, dass das leidige Thema Kostenbeiträge von jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe mit seiner Abschaffung zum 1.1.2023 nun beendet ist hat sich getäuscht. Einige Jugendämter suchen kreativ Wege an das Geld der jungen Menschen zu kommen.
So erklären manche Jugendämter fälschlicher Weise Zahlungen im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres zu „zweckgleichen Leistungen“. Oder es wird entgegen der Rechtslage behauptet, dass aufgrund des Einkommens das seit 1.1.2023 dem jungen Menschen vollständig belassen werden muss, kein Anspruch mehr auf Taschengeld bestehe.

Die Summen, die dabei eingezogen werden können sind für den Kommunalhaushalt unerheblich. Sie stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden der für eine gelingende Jugendhilfe, das Vertrauen und auch das Selbstwertgefühl der jungen Menschen angerichtet werden kann.
Sollte es Probleme hinsichtlich der Heranziehung zu den Kosten geben, sind wir gerne bereit zu beraten und zu unterstützen.
Zu diesem Thema hat das DIJuF am 20.02.2023 ein informatives Rechtsgutachten veröffentlicht, dem Sie auch die Notwendigen  Informationen entnehmen können.
https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Hinweise/DIJuF-Rechtsgutachten_SN_2023_0173_GA_Web_20.2.2023.pdf

 


8.1.2023 Abschaffung des Kostenbeitrags für junge Menschen in stationären Hilfen ab 01.01.2023. Geschafft!!

Seit dem 1.1.2023 gelten die neuen Regelungen zu den Kostenbeiträgen für Junge Menschen in stationären Hilfen. Die Abschaffung der Kostenbeiträge ist sehr viel weiter erfolgt als nur für die bisherigen max. 25% aus Einkommen. Es sind auch bestimmte Leistungen betroffen, die bisher vielfach als "zweckgleiche Leistungen" vollständig eingezogen wurden.

Einige Jugendämter haben bereits von sich aus reagiert. Es empfiehlt sich aber im Einzelfall  die Gesetzesänderung selbst nachzulesen.  Auf der Site des DIJuF finden Sie dazu eine übersichtliche Gegenüberstellung  des alten Gesetzestextes mit der neuen Fassung.

https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Hinweise/Eschelbach_Synopse_Abschaffung_Kostenheranziehung_junge_Menschen_zum_01.01.2023.pdf

Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen in § 93 SGB VIII Abs. 1 Satz 3 und die Streichung des § 94 Abs. 6.

Wir freuen uns mit allen Betroffenen.


16.12.2022  Heute hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. 

der Kostenbeitrag junger Menschen zu ihren stationären Hilfen aus Ihrem Einkommen ist mit dem 1.Januar 2022 abgeschafft. Wir empfehlen den Betroffenen selbst darauf zu achten, dass keine Beiträge von ihnen mehr eingezogen werden.


11.11.2022   1:05 Uhr   Der Bundestag hat einstimmig entschieden:

der Kostenbeitrag junger Menschen zu ihren stationären Hilfen aus Ihrem Einkommen wird abgeschafft. weiterlesen


16.10.2022

Fortbildung für Kurzentschlossene:


Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat 2021 die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Eltern im Rahmen der Hilfeplanung noch einmal ausgeweitet, konkretisiert und gestärkt.

Unter dem Titel "Hilfeplanung: Kinder-Rechte basiert und inklusiv" wird Herr Prof. Dr. Schrapper am 11.11.2022 uns dazu einen Überblick verschaffen.

Die Veranstaltung findet als Videokonferenz statt.

Die Ausschreibung mit den Teilnahmebedingungen können Sie hier herunterladen:

Fortbildung Hilfeplanung 11.11.22

 


12.10.2022 Neuerscheinung: Sammelband zu Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Heute erscheint das Buch “Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Grundlagen – Praxis – Recht”, herausgegeben von Andrea Len, Melissa Manzel, Lydia Tomaschowski, Björn Redmann & Prof. Dr. Peter Schruth.

In diesem Band wird das langjährige Arbeitsfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe erstmals umfassend dargestellt. Die Beiträge beleuchten fachliche Grundlagen, praktische Erfahrungswerte, zentrale Diskussionslinien und rechtliche Aspekte des Themengebietes. Damit möchte der Sammelband Orientierung im Arbeitsfeld Ombudschaft bieten und zu dessen Weiterentwicklung beitragen.

Hier der Link zum Verlag


Flyer S1 Bild 


Infoblatt BerNi e. V.

Für Fachkräfte und Ratsuchende haben wir versucht alle wichtigen Informationen über BerNi und unser Beratungsangebot auf einem Flyer zusammenzufassen.

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??? Häufige Fragen

Wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten haben könnten Sie die Antwort vielleicht hier finden:  hier klicken zu Fragen und Antworten

01.12.2021 

Das Projekt zur Implementierung einer Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe für Niedersachsen hat heute seine Arbeit aufgenommen.
BerNi bietet seit 10 Jahren in Niedersachsen Jungen Menschen und ihren Familien Rat und Unterstützung bei Problemen mit Trägern der Jugendhilfe an. An der bundesweiten Entwicklung der Ombudschaft und ihrer Standards war BerNi maßgeblich beteiligt.

Vor diesem Erfahrungshintergrund haben wir nun, mit Unterstützung durch die Aktion Mensch, über unser ehrenamtliches Engagement und Mitgliedsbeiträgen des Vereins hinaus, finanzielle und personelle Ressourcen. Damit werden wir unsere Beratungsarbeit stärken und uns in der Weiterentwicklung der Ombudschaft intensiver einbringen können.

Bisher hat BerNi für seine Arbeit keine finanzielle Förderung (Ombudsstellen in anderen Bundesländern werden z.T. seit Jahren durch die Öffentliche Hand finanziert) erhalten.

Mit der Verpflichtung zur Sicherstellung ombudschaftlicher Beratung durch die Länder im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Mitte diesen Jahres, ist in Niedersachsen eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden mit der die Voraussetzungen zur Förderung der Ombudschaft in der Jugendhilfe auf Landesebene geschaffen werden sollen.

Wir begrüßen diesen Vorstoß sehr, denn wir bemerken im Laufe diesen Jahres einen erheblichen Anstieg der Beratungsanfragen. Durch die öffentliche Debatte um Ombudschaft im Zusammenhang mit der Gesetzgebung ist bei Betroffenen und in Fachkreisen die Erwartung geweckt worden, dass diese Ombudschaft zur Zeit schon zur Verfügung steht. Für diese Erwartung ist in Niedersachsen BerNi e. V. der Ansprechpartner. So erreichen uns zur Zeit wöchentlich zwischen 5 und 10 Anfragen. Deren angemessene Bearbeitung ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu leisten.

Offensichtlich gibt es keine Probleme mit dem Zugang Betroffener zu unserer Ombudsstelle sondern mit fehlenden Beratungsressourcen.

Wir hoffen mit unserem Projekt dazu beitragen zu können, dass auch in Niedersachsen bald eine fachlich qualifizierte, unabhängige ombudschaftliche Beratung ausreichend zur Verfügung steht.

30.11.2021

Die Themen zu denen uns Anfragen erreichen betreffen häufig wiederkehrend die gleichen Probleme. Die Ombudschaft NRW hat zu einzelnen Fragen - zur ombudschaftlichen Arbeit, zum Taschengeld, der Beendigung der Jugendhilfe, dem Recht auf Privatsphäre - auf YouTube Videos eingestellt.
Hier klicken und es geht zu den Videos.

16.08.2021 Kostenbeteiligung

Neue Informationen hinsichtlich der Kostenbeteiligung junger Menschen zu ihrer Jugendhilfe finden sich unter Aktuelles > Kostenbeteiligung.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe informiert dazu umfangreich und aktuell auf  ombudschaft-jugendhilfe.de/kostenheranziehung